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Marketing

Eigenauskunft

Eigene Auskunft bei Schufa?

Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das online Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr.
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Post je objavljen 06.02.2010. u 18:33 sati.