Milliarden-Klage gegen Serbien und Montenegro
Urteilsverkündung im Gang: Massaker von Srebrenica war Völkermord - Internationaler Gerichtshof entscheidet über Schadenersatzforderungen
Den Haag/Belgrad - Der Haager Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Montag mit der Verkündung seiner Entscheidung über eine Klage Bosnien-Herzegowinas gegen die frühere Bundesrepublik Jugoslawien wegen Völkermordes begonnen. Sarajevo hatte das damals aus Serbien und Montenegro bestehende Jugoslawien am 20. März 1993 - während des Bosnien-Krieges - wegen Völkermordes, der Beihilfe zum Völkermord, Verheimlichung von Verbrechen und Nichtbestrafung von ihren Tätern angeklagt. Es geht um Schadenersatzforderungen Sarajevos in Höhe von 100 Milliarden Dollar (76,1 Milliarden Euro)
Massaker von Srebrenica war Völkermord
Während seiner Urteilsverkündung definierte der Internationale Gerichtshof das Massaker von Srebrenica als Völkermord. Serbische Truppen hatten im Juli 1995 rund 8.000 moslemische Männer und Buben ermordet, nachdem sie die ostbosnische Bosniaken-Enklave eingenommen hatten. Unklar war jedoch weiter, ob das höchste UNO-Rechtssprechungsorgan der Klage von Bosnien-Herzegowina gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wegen Völkermordes stattgeben wird.
Völkerrechtliche Nachfolgerin
Die Hauptverhandlung in der Klage Bosniens wurde vom 27. Februar bis zum 9. Mai 2006 abgehalten. Angesichts von Einsprüchen der Rechtsvertreter Belgrads bekräftigte der IGH am Montag zunächst seine Zuständigkeit in der Klage. Die Senatsvorsitzende Rosalyn Higgins verwies außerdem darauf, dass Serbien die einzige völkerrechtliche Nachfolgerin der Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise des Staatenbundes Serbien-Montenegro sei. Im Unterschied zu Montenegro sei von Serbien seine Kontinuität mit der Bundesrepublik Jugoslawien und dem Staatenbund akzeptiert, stellte Higgins fest.
Rechtsvertreter Belgrads hatten die Zuständigkeit des UNO-Gerichts bestritten, da die Bundesrepublik Jugoslawien während des Bosnien-Krieges 1992-1995 kein Mitglied der Vereinten Nationen war. In Serbien war auch als unklar bezeichnet worden, wie sich das IGH-Urteil auf Montenegro auswirken werde. Man wies darauf hin, dass Serbien nach dem Zerfall des Staatenbundes mit Montenegro im Vorjahr zwar zum alleinigen Rechtsnachfolger erklärt worden sei, doch sei nicht klar, ob dies auch für die zum Zeitpunkt der Klage bestehende Bundesrepublik Jugoslawien gilt.
Bosnien-Herzegowina hatte sich im April 1992 für unabhängig erklärt, kurz darauf begannen blutige Auseinandersetzungen zwischen Serben und Bosniaken in der Republik. Am Krieg waren auf serbischer Seite auch Truppen und Gerät der Jugoslawischen Volksarmee beteiligt. (APA)
Standard, 26.02.2007
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